Entdecke den Brombachsee

Raus in die Natur, rein ins Vergnügen: auf in die neue Outdoor-Saison!
Mit dem Familien-Erlebnistag zeigt sich die Region als riesiger Outdoor-Abenteuerspielplatz. Es erwarten euch tolle Abenteuer.
SEENLAND.CARD – Freizeitführer

Mit der SEENLAND.CARD erhalten Sie bei zahlreichen Freizeiteinrichtungen, Museen, Restaurants und Geschäften in der gesamten Urlaubsregion und auch darüber hinaus Ermäßigungen.
Rufbus 2025

Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH 91710 Gunzenhausen, Marktplatz 44
Tel. 09831/516900
Gastgeberverzeichnis 2025

Unser neues Absberger Gastgeberverzeichnis – „Urlaub in Herzen des fränkischen Seenlandes“ ist ab sofort in der Tourist-Information Absberg auch in Papierform erhältlich.
Mitteilungsblatt Absberg

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie alle Mitteilungsblätter im Überblick..
Livemusik im SAN-Shine-CAMP

Genießen Sie einen entspannten Abend am Lagerfeuer mit toller Live-Musik im SAN-SHINE-CAMP. Dazu Leckeres vom Grill und warme und kalte Getränke. Eintritt frei – die Musiker freuen sich über eine Spende in die Kanne. Freitag ab 18.00 Uhr und Sonntag ab 15.30 Uhr.
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Absberg – Am Oberfeldweg“

Mit den Freizeitlinien zum Altmühl- und Brombachsee

Die Städte Gunzenhausen und Spalt, die Gemeinden Muhr am See, Absberg, Pfofeld und Pleinfeld, sowie die Zweckverbände Altmühlsee und Brombachsee bieten im Rahmen der Freizeitlinien des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg in den Monaten zwischen 1. Mai und 1. November an den Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie in den Ferien täglich ein zusätzliches ÖPNV Angebot an.
Unser See ist müllfrei

Ein sauberer Brombachsee – davon profitieren Gäste und Anwohner ebenso wie die Umwelt. Mit der Aktion „Brombachsee müllfrei“ können wir alle unseren Teil dazu beitragen.
Kurbeitrag ab 2023

Die Marktgemeinde ist seit 1998 Staatlich anerkannter Erholungsort. Diese Anerkennung berechtigt die Gemeinde, einen Kurbeitrag (Kurtaxe) einzuheben. Rechtsgrundlage für die Einhebung des Kurbeitrages ist eine rechtswirksame Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten, also zu Erholungszwecken.