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Gästepass und Kurtaxe

Gästepass / Seenland.Card:

Liebe Urlaubsgäste,

bei Ihrer Ankunft erhalten Sie von Ihrem Vermieter  kostenlos unseren Gästepass die „Seenland.Card“.
Diese Karte berechtigt Sie und Ihre Familie zu zahlreichen Vergünstigungen bei Sehenswürdigkeiten, Freizeiteinrichungen und Geschäften in unserer Urlaubsregion. Diese sind in der separaten Broschüre aufgelistet. Z. B. erhalten Sie Ermäßigungen bei einer Rundfahrt auf dem Großen Brombachsee oder auf dem Altmühlsee, beim Ausleihen von Fahrrädern, beim Tretbootfahren oder bei Kutschfahrten. Auch viele Museen und Schlösser, Freizeitparks und Minigolfplätze geben Ermäßigungen auf den Eintrittspreis.

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Download: Seenland.Card Freizeitführer 2024

Die Seenland.Card enthält für den Urlaubsgast Vergünstigungen, die den Urlaub in unserer Gemeinde noch etwas attraktiver machen sollen.

Inhaber der Seenland.Card fahren mit den Freizeitlinien 609 „Brombachsee- Express“, 689 „Altmühlsee-Express“ und 699 „Kleiner Brombachsee-Express“ kostenlos! Die Freizeitlinien fahren vom 1. Mai – 1. November jeden Samstag, Sonn- und Feiertag. Eine Fahrradmitnahme ist möglich.

Neu ab 2024: die Linie 689 „Altmühlsee-Express“ und die Linie 699 „Kleiner Brombachsee-Express“ fahren in den bayerischen Pfingst- und Sommerferien zusätzlich Montag – Freitag, also täglich. Haltestellen sind u.a. im Seezentrum und am Bahnhof Langlau. Weitere Infos: https://www.vgn.de/freizeitlinien/fraenkisches_seenland

Im nachstehenden Download finden Sie einen vereinfachten An- und Abfahrtsplan der Linie 699 für Absberg: Download Abfahrtsplan Nr. 699

Sie sehen also, es ist nicht nur schön, sondern es lohnt sich auch, im Markt Absberg Urlaub zu machen. Den Gästepass erhalten Urlaubsgäste ab dem ersten Tag Aufenthalt. Mit dem Ende des jeweiligen Urlaubs verliert er seine Gültigkeit.

Kurtaxe

Kurbeitrag ab 2023

Die Marktgemeinde Absberg trägt das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Ab 01.02.2023 wird ein Kurbeitrag in Höhe von 1,50 EUR pro Aufenthaltstag und Person ab 18 Jahren in der Gesamtgemeinde erhoben.

Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mindestens 50 % erhalten bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung von 50 %, ab einer Behinderung von 80 % wird eine Ermäßigung von 100 % gewährt. Sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird, erhält auch die notwendige Begleitperson die entsprechende Ermäßigung. Der Kurbeitrag gilt künftig vom 01.01. bis 31.12. jeden Jahres und wird i.d.R. zusätzlich erhoben, außer bei den Preisangaben ist die Einbeziehung gesondert vermerkt.

Satzung zum Download: Kurbeitrag ab 2023

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen schon heute einen erholsamen Urlaub in Absberg.

Ihr Team der Tourist-Info Absberg

Heidi Rammler, Angela Böhm und Brigitte Mahli

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